
Wie sieht der Wintersport der Skisaison 2021/2022 in Österreich aus?
- Veröffentlicht auf 12 Dezember, 2021
Heute gab es eine neue Pressekonferenz in Österreich. Bei der Pressekonferenz wurden bestätigt:
- Wenn Sie zweimal geimpft wurden, eine Auffrischimpfung erhalten haben und einen negativen PCR-Test aufweisen können (maximal 72 Stunden alt), müssen Sie nicht in Quarantäne.
- Wenn Sie keine Auffrischimpfung haben, müssen Sie sich in Quarantäne begeben. Wenn Sie am 5. Tag einen negativen PCR-Test vorweisen können, können Sie die Quarantäne verlassen.
Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie eine Wintersportreise nach Österreich unternehmen möchten. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die Maßnahmen:
Diese 2G-Maßnahmen PLUS im Überblick:
- Die 2G-Regel (“geimpft, genesen”) gilt für: alle Arten von Unterkünften, Gastronomie, Freizeit- und Sporteinrichtungen, kulturelle Einrichtungen wie Museen, Bergbahnen, Weihnachtsmärkte, Kontaktberufe wie Friseur, Massage oder Fußpflege etc. .und bei Veranstaltungen ab 25 Personen. Ab 12 Jahren gilt die 2G-Regel.
- Zusätzlich zu Ihrem gültigen Impf- oder Heilungsschein benötigen Sie einen negativen PCR-Test.
- Alle Arten von Coronatests (sowohl PCR als auch Antigentests) werden nicht mehr als Eintrittskarte akzeptiert.
- Das Tragen einer FFP-2-Maske ist in geschlossenen Bereichen (wie Geschäften und beim Betreten von Restaurants und Unterkünften) Pflicht.
- Après-Ski (und Nachtgastronomie) ist während des Wintersports nicht möglich. Restaurants müssen um 23:00 Uhr schließen.
- Die Gültigkeit der Impfbescheinigungen wird vom 6. Dezember auf neun Monate nach vollständiger Impfung (statt 12 Monate) verkürzt. (In Österreich gilt man ab dem Tag der 2. Impfung als voll geimpft). Danach wird eine weitere Dosis (normalerweise die dritte) für ein gültiges Zertifikat benötigt.
- Beachtung! Ab dem 3. Januar 2022 wird die Einzeldosis des Jansen-Impfstoffs nicht mehr als Eintrittskarte akzeptiert. Zur Bestätigung ist eine zusätzliche Dosis erforderlich.*
- Wenn Sie eine erste Impfung erhalten haben, aber noch nicht die zweite, gilt eine Übergangsfrist von vier Wochen bis zum 6. Dezember, in der die erste Impfung in Kombination mit einem PCR-Test als Einreisenachweis akzeptiert wird.
- Kinder unter 12 Jahren müssen keine Eintrittskarte vorzeigen.
Allgemeine Corona-Regeln in Österreich:
- Sie müssen ein 2G-Zertifikat vorlegen, um Skilifte zu benutzen. Dies wird beim Verkauf der Skipässe an der Kasse überprüft.
- Berghütten und Restaurants sind gegen Vorlage einer 2G-Karte zugänglich.
- Après-Ski kann stattfinden, jedoch unter strengen Auflagen. Im Prinzip gilt nun die 2G-Regel und jeder am Tisch muss plattiert werden.
- Bei den Skiliften gibt es keine Kapazitätsbegrenzung.
- Jeder ist verpflichtet, in geschlossenen Skiliften (ab 14 Jahren) eine FFP-2-Maske zu tragen.